Elektronisches Amtsblatt

Ab dem 01.08.2020 wird die Gemeinde Auerbach ihre öffentlichen und ortsüblichen Bekanntmachungen nur noch in elektronischer Form durchführen.
Die gesetzliche Legitimation dafür ergibt sich aus § 2 Nr. 4 der Kommunalbekanntmachungsverordnung vom 17.12.2015.
Das heißt, dass zukünftig alle amtlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite www.auerbach-erzgebirge.de veröffentlicht werden.
Link: https://www.auerbach-erzgebirge.de/elektronisches-amtsblatt.html

Mit der Einstellung der Bekanntmachung auf der Internetseite gilt diese Bekanntmachung als vollzogen und entfaltet ihren Rechtscharakter.

Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Auerbach ist ab dem 01.08.2020 kein Amtsblatt mehr, es dient vielmehr nur noch der Information der Einwohner entsprechend § 11 der Sächsischen Gemeindeordnung.

Mit dieser Umstellung werden Bekanntmachungen nicht mehr in Papierform an alle Haushalte verteilt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf unserer Website für einen Newsletter anzumelden.
Link: https://www.auerbach-erzgebirge.de/elektronisches-amtsblatt/anmeldung-newsletter.html

Damit erhält man bei Erscheinen eines neuen Auerbacher Amtsblattes eine E-Mail mit einem Link zur aktuellen Bekanntmachung.

Für diejenigen, die keinen Zugang zum Internet haben, bestehen folgende Möglichkeiten, Kenntnis über den Inhalt der Bekanntmachungen zu erhalten:
. Einsichtnahme in die Bekanntmachung zu den bekannten Sprechzeiten im Rathaus
. Auf schriftlichen Antrag erfolgt Zusendung einer gedruckten Version des Auerbacher Amtsblattes gegen Kostenersatz.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die Sitzungstermine und Einladungen des Gemeinderates, des Verwaltungsausschusses und des Technischen Ausschusses rechtswirksam ebenfalls nur noch auf der Internetseite der Gemeinde Auerbach bekannt gemacht werden.Als zusätzliche Serviceleistung werden - jedoch ohne Rechtswirkung - die im Auerbacher Amtsblatt erfolgten Bekanntmachungen im regelmäßig erscheinenden Mitteilungsblatt der Gemeinde Auerbach zur allgemeinen Information abgedruckt.Zudem werden die Einladungen zu den Sitzungen der gemeindlichen Gremien - jedoch ebenfalls ohne Rechtswirkung - an den Verkündigungstafeln an den Standorten:

- Hauptstraße 83, am Rathaus
- Burkhardtsdorfer Weg, Höhe Hausnummer 6
- Hauptstraße 24, gegenüber Abzweigung Im Zipfel
- Gornsdorfer Straße/ Abzweigung Siedlung der Jugend 23
- Obere Hauptstraße 3
- Am Lehngericht/ Kreuzung Braustraße 1
- Feldstraße 2/ Kreuzung Hormersdorfer Straße

zur allgemeinen Information ausgehangen.
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Hier werden alle elektronischen Amtsblätter hochgeladen.

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