Allgemeinverfügung zur Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs an natürlichen Gewässern (Allgemeinverfügung „Entnahmeverbot“)
Annaberg-Buchholz, 17.07.2023
Vollzug des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG):
Allgemeinverfügung zur Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs an natürlichen Gewässern (Allgemeinverfügung „Entnahmeverbot“)
Inkrafttreten:
Die Allgemeinverfügung tritt ab dem Tag nach der Bekanntgabe in Kraft. Allgemeinverfügung vom 17.07.2023.pdf