Allgemeinverfügung zur Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs an natürlichen Gewässern (Allgemeinverfügung „Entnahmeverbot“)

Annaberg-Buchholz, 17.07.2023

Vollzug des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG):
Allgemeinverfügung zur Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs an natürlichen Gewässern (Allgemeinverfügung „Entnahmeverbot“)

Inkrafttreten:
Die Allgemeinverfügung tritt ab dem Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.

pdf icon Allgemeinverfügung vom 17.07.2023.pdf

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