Kindereinrichtungen - Information zu den Elternbeiträgen
Werte Eltern,
gemäß Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO - sind die Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten seit dem 14.12.2020, bis auf die Notbetreuung, untersagt.
Zur Bund-Länder-Konferenz am 19.01.2021 wurde unter anderem auch die Verlängerung der Schließungen der Kindertagesstätten bis zum 14.02.2021 beschlossen.
Eltern, deren Kinder aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in der Krippe, im Kindergarten oder im Hort betreut werden, müssen für diese Zeit keine Elternbeiträge entrichten.
Eltern, deren Kinder in der Notbetreuung sind, müssen den Elternbeitrag zahlen.
Erläuterungen zur weiteren Vorgehensweise bei der Zahlung/Verrechnung der Elternbeiträge für die Zeit vom 14.12.2020 – 14.02.2021
Kein Anspruch auf Notbetreuung:
Im Februar und März 2021 werden keine Elternbeiträge abgebucht.
(Erstattung für die Schließung vom 14.12.2020 - 14.02.2021)
Anspruch auf Notbetreuung:
Auch hier werden wir im Februar und März 2021 keine Elternbeiträge abbuchen.
Die Abrechnung der Inanspruchnahme der Notbetreuung vom 14.12.2020 – 14.02.2021 erfolgt tageweise. Dazu erhalten Sie einen gesonderten Bescheid.
In der Annahme, dass die Kindertagesstätten am 15.02.2021 wieder öffnen, werden die Elternbeiträge gemäß Betreuungsvertrag wieder regulär im April 2021 abgebucht.
Fachbereich Kita/Schule
Gemeindeverwaltung Burkhardtsdorf
Lockdown für Schulen und Kitas bis 7. Februar 2021
08.01.2021, 18:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
(Quelle: www.sachsen.de)
Wegen anhaltend hoher Infektionszahlen bleiben Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis zum 7. Februar geschlossen. Einzig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) können die Schulen ab dem 18. Januar wieder besuchen. Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden. Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde.
Die Corona-Schutz-Verordnung, die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung gibt es auf der Corona-Website der Staatsregierung www.coronavirus.sachsen.de.
Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb sowie zu den Winterferien gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog)
Elternbeiträge werden im Lockdown erstattet
08.01.2021, 18:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
(Quelle: www.sachsen.de)
Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge entrichten müssen.
Die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf eine einheitliche Regelung für die Erstattung von Elternbeiträgen geeinigt. Die Befreiung von den Entgelten gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.
Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird ein Monatsbeitrag pauschal erstattet. Bei einer fortgesetzten Schließung soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden und zwar für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages.
Die Kosten werden von Kommunen und Freistaat jeweils hälftig aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches sowie dem Corona-Bewältigungsfonds finanziert.
Die Vereinbarung steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt des Sächsischen Landtags.
Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die jeweiligen Träger der Einrichtungen. Zum Verfahrensablauf erfolgt eine gesonderte Information durch die kommunalen Spitzenverbände.
NEU - Formular Notbetreuung für beide Personensorgeberechtigten, Stand 08.01.2021
Formular Notbetreuung,
wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist.
Das entsprechende Formular zum Ausfüllen finden Sie beigefügt …
NEU - Formular Notbetreuung für nur einen Personensorgeberechtigten, Stand 08.01.2021
Formular Notbetreuung,
wenn nur einer der Personensorgeberechtigten wie folgt beruflich tätig, und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann.
Das entsprechende Formular zum Ausfüllen finden Sie beigefügt …
NEU - Lockdown für Schulen und Kita wird verlängert
Angesichts der Coronalage bleiben Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis Ende Januar geschlossen.
Einzig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen (Klassenstufen 9 und 10), Gymnasien (Klassenstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Klassenstufen 12 und 13) und Fachoberschulen können die Schulen ab dem 18. Januar wieder besuchen. Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben bis zum 29. Januar in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Diese Entscheidung wurde heute (05.01.2021) im Ergebnis einer Kabinettssitzung getroffen.
Weihnachts- und Neujahrsgrüße aus der Kita „Gänseblümchen“
Ein frohes Fest und ein gesundes neues Jahr für alle Familien.
Unsere Kita eröffnet wieder die „Galerie am Gartenzaun“.Dort können laminierte Kinderarbeiten und Weihnachts- und Neujahrsgrüße angebracht werden.
Noch ein Hinweis zur Notbetreuung:
Ab 21.12.2020 findet die Notbetreuung für die Hortkinder mit im Haus Tischelweg 10 unserer Kita statt.
Harter Lockdown für Schule und Kita beschlossen
11.12.2020, 19:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
(Quelle: www.sachsen.de, Amtliche Bekanntmachungen)
Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis einschließlich zum 8. Januar 2021 geschlossen. In der Woche vor und nach den Weihnachtsferien (14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021) befinden sich die Schülerinnen und Schüler in häuslicher Lernzeit. Die Schulbesuchspflicht wird für diese Zeit aufgehoben. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird eine Notbetreuung angeboten. Das sieht die neue Corona-Schutzverordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde.
Kita "Gänseblümchen - Elternbrief vom 01.12.2020
Allgemeiner Elternbrief vom 01.12.2020
Liebe Eltern,
seit dem 01.12.2020 arbeiten die Kindertageseinrichtungen und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb. Das heißt für den Alltag in den Einrichtungen, dass die Betreuung der Kinder dem Grundsatz der strikten Trennung der Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen erfolgen muss.
Die Abhol- und Bringestationen, die bis jetzt zum Teil auch durch Erzieher*innen wahrgenommen wurden, werden ab sofort durch Verwaltungsmitarbeiter bzw. externe Kräfte besetzt.
Erschwerend kommen noch die erkältungsbedingten Ausfälle beim Personal hinzu.
Die Einrichtungsleitungen und wir als Träger versuchen alles, dass wir weiterhin die Öffnungszeiten unsere Einrichtungen aufrechterhalten können.
Das Sächsische Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) gibt uns die Möglichkeit, dass die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte durch weitere geeignete Mitarbeiter sowie durch Eltern unterstützt werden können.
Sollten Sie Interesse haben uns in der Betreuung unserer Kinder in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, so melden Sie sich bitte bei der Einrichtungsleitung oder im Rathaus Burkhardtsdorf bei Frau Hock Tel. 03721/2606-231 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Beate Hock
Leiterin
Fachbereich Kita/Schulen/Asyl
Elternbrief für Kita/Grundschule - gültig ab 01.12.2020
Elternbrief für Schulen und Kindertagesbetreuung ab 01.12.2020
Sehr geehrte Eltern,
mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) zum 1. Dezember 2020 werden für Gebiete ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen verschärfte Maßnahmen für die Schulen und die Kindertagesbetreuung wirksam.
Wesentliche Änderungen für den Wirkzeitraum der verschärften Maßnahmen sind:
Kindertageseinrichtungen/Horte
– strikte Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen
– Gruppenbildung nach dem Prinzip „so klein wie möglich, so groß wie nötig“
– konsequente Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals
in den Gebäuden und auf den Freiflächen
– Unzulässigkeit von offenen Konzepten
– Eingewöhnungen sind durchführbar, Anwesenheitszeiten der Eltern sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren
– Einrichtung definierter Bring- und Abholbereiche
– Schulvorbereitung in Verantwortung der Kita (ohne Beteiligung der Grundschulen)
Grundschulen
– der Unterricht wird grundsätzlich im Klassenverband durchgeführt
– Unterricht soll so weit als möglich durch den Klassenleiter erteilt werden
– wenig Wechsel der Klassenräume
– Hort und Schule treffen abgestimmte Regelungen.
Die Einrichtungsleiter*innen geben zeitnah einrichtungsbezogene Informationen an die Eltern/Elternvertreter weiter. Diese werden ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Auerbach veröffentlicht.
Beate Hock
Leiterin Fachbereich Kita/Schulen/Asyl
NEU - Gemeinsame Empfehlung eingeschränkter Regelbetrieb vom 27.11.2020
Sächsisches Ministerium für Kultus
Gemeinsame Empfehlungen zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen vom 27.11.2020
NEU - Medieninformation Kultusministerium vom 27.11.2020
Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 27.11.2020
Korrektur: Schule und Kita - Land verschärft Maßnahmen in Hochinzidenzgebieten Medieninformation vom 27.11.2020.pdf
Maskenpflicht für ältere Schüler im Unterricht - Kitas im Regelbetrieb ab 02.11.2020
Auszug aus der Bekanntmachung siehe Link https://www.mdr.de/sachsen/corona-maskenplicht-aeltere-schueler-100.html
(Quelle: MDR Sachsen)
Sachsens Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sollen nach den Ferien ab Montag wieder im Normalbetrieb öffnen. Allerdings gibt es im Vergleich zur bisherigen Praxis einige Anpassungen. Wie das Kultusministerium am Freitagabend mitteilte, müssen Gymnasiasten der Klassen 11 und 12 sowie Berufsschüler auch im Unterricht eine Maske tragen, wenn die Abstände in den Klassenräumen nicht eingehalten werden können. In unteren Klassen spielten Ansteckungen zwischen den Schülern kaum eine Rolle, da die Infektionen von außen hereingetragen würden, hieß es weiter.
Maskenpflicht für alle Schüler außerhalb des Unterrichts.
Information Sächsisches Kultusministerium vom 16.09.2020
aktualisiert am 09.10.2020
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus informiert:
Handlungsempfehlung für Eltern:
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen Handlungsempfehlung.pdf
Medieninformation Kultus vom 05.10.2020.pdf
Angebot der Kompetenzstelle "Gewaltprävention Erzgebirge"
Angebot der Kompetenzstelle "Gewaltprävention Erzgebirge"
Das ZUHÖRTEAM ist ein Angebot für Alleinerziehende und Elternpaare, die Fragen haben, Probleme lösen wollen oder einfach erzählen wollen, die sie in dieser schwierigen Zeit ihren Alltag bewältigen.
Sieerreichen das ZUHÖRTEAM um Frau Heinig und Herrn Hock unter den E-Mail-Adressen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. unter den Telefonnummern 0176/43370621 (Frau Heinig) und 0176/42032863 (Herr Hock). Elternkurs Zuhörteam.pdf