Tierbestandsmeldung 2022

Die Sächsische Tierseuchenkasse informiert:

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalter/innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter/in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Tierseuchenkasse.

pdf icon Bekanntmachung Tierbestandsmeldung 2022.pdf

Mobile Version | Desktop Version

Gemeinde Auerbach
Hauptstr. 83
09392 Auerbach
Tel: 03721-2606-112
E-Mail: info@auerbach-erzgebirge.de

Back to Top

CookiesAccept

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

mehr Informationen

OK