Jugendschöffenwahl 2023 - Wahl der Haupt- und Hilfsjugendschöff/inn/en für die Amtsperiode 2024 bis 2028
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- Veröffentlicht am Dienstag, 28. März 2023 12:19
Männliche Bewerber als Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Aue-Bad Schlema gesucht
Das Referat Jugendhilfe des Erzgebirgskreises sucht noch ca. 20 Männer aus dem Amtsgerichtsbezirk Aue-Bad Schlema (umfasst die ehemaligen Landkreise Aue-Schwarzenberg und Stollberg), die die verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit eines Jugendschöffen beim Amtsgericht Aue-Bad Schlema bzw. bei den Jugendkammern des Landgerichtes Chemnitz in der nächsten Amtsperiode 2024 bis 2029 übernehmen möchten.
Die erforderliche Anzahl der weiblichen Bewerber für den Amtsgerichtsbezirk Aue-Bad Schlema sowie der weiblichen und männlichen Bewerber für den Amtsgerichtsbezirk Marienberg wurde bereits erreicht.
Verfahren
Parteien, Vereinigungen und Einzelpersonen werden gebeten, bis spätestens zum 31. Mai 2023 Vorschläge beim Referat Jugendhilfe einzureichen. Diese werden in Vorschlagslisten erfasst und dem Jugendhilfeausschuss des Erzgebirgskreises vorgelegt.
Nach erfolgter Bestätigung durch den Jugendhilfeausschuss (bis spätestens 30. Juni 2023) sind die Vorschlagslisten eine Woche öffentlich auszulegen (voraussichtlich im Juli 2023) und werden anschließend den Amtsgerichten übermittelt. Ein Wahlausschuss bei den Amtsgerichten beruft die zukünftigen Jugendschöff/inn/en.
Voraussetzungen
Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche sowie am 1. Januar 2024 mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz im Erzgebirgskreis haben. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sowie die gesundheitliche Eignung für das Jugendschöffenamt besitzen.
Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen könnte, sind von der Schöffenwahl ausgeschlossen. Ebenso dürfen keine Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit vorliegen. Bestimmte Berufsgruppen, insbesondere in oder für die Justiz tätige Personen, sollen nicht in das Schöffenamt berufen werden.
Die Regelung, wonach Jugendschöff/inn/en, die bereits zwei Amtsperioden in Folge tätig gewesen sind, für die nächste Amtsperiode nicht erneut gewählt werden können, wurde durch den Gesetzgeber aufgehoben. Damit ist eine erneute Bewerbung möglich.
Das Bewerbungsformular steht auf der Homepage des Erzgebirgskreises (www.erzgebirgskreis.de) unter der Rubrik Landratsamt & Service -> Struktur & Aufgaben -> Ämter von A bis Z -> J -> Jugendhilfe (Referat) -> Allgemeine Informationen als Download zur Verfügung.
Kontakt
Landratsamt Erzgebirgskreis Dirk Lanzendörfer
Referat Jugendhilfe Tel. 037296 591-2012
Paulus-Jenisius-Straße 24 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
09456 Annaberg-Buchholz
Amtsblatt Nr. 13/2023 vom 23.03.2023
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 23. März 2023 06:16
Inhaltsverzeichnis | Einladung zur 24. Sitzung Verwaltungsausschuss am 03.04.2023 |
Erstelldatum | 23.03.2023 |
Änderungsdatum | |
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Zwönitztal-Greifensteinregion: Neuer Aufruf Kleinprojekteförderung 2023 - Punktgenau & Regional
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 16. März 2023 09:19
Medieninformation 03/2023
Aufruf zur Kleinprojekteförderung 2023 - Punktgenau & Regional
Ehrenfriedersdorf, 15.03.2023
Das sogenannte Regionalbudget ermöglicht der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine eine punktgenaue und regionale Förderung von Kleinprojekten. Seit 2019 erfuhren insgesamt 88 Projekte von engagierten Vereinen, Kirchgemeinden und Kommunen finanzielle Unterstützung zur Umsetzung ihrer Ideen.
Die gute Nachricht für alle Vereine, Stiftungen, Kirchgemeinden und Kommunen:
Wir sind dieses Jahr wieder für Sie da. Der Aufruf zur Kleinprojekteförderung startet Ende März 2023.
Grundlegender Indikator und Definition für ein Kleinprojekt ist dabei eine maximale Investitionssumme von 20.000 Euro. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 10.000 Euro. Es wird ein Fördersatz von 80 Prozent gewährt. Nutzen Sie Ihre Chance und nehmen auch Sie mit Ihrer Institution an dem Aufruf teil. Anträge können bis zum 02.05.2023 beim Regionalmanagement der LEADER-Region eingereicht werden. Die Umsetzung der Projekte muss nach der im Juni stattfindenden Auswahlentscheidung bis zum 01.11.2023 abgeschlossen sein. Auch dies gehört zur Charakteristik eines Kleinprojektes und sollte bei den Vorüberlegungen nicht außer Acht gelassen werden.
Sperrkalender für kommunale Straßen, Monat März 2023
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- Veröffentlicht am Dienstag, 28. Februar 2023 06:14
Der Sperrkalender für die kommunalen Straßen im Gemeindegebiet Auerbach für den Monat März 2023 ist online.
(Stand vom 28.02.2023)
Bitte hier klicken https://www.auerbach-erzgebirge.de/sperrkalender.html
Aufruf Schöffenwahl 2023
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- Veröffentlicht am Montag, 06. Februar 2023 12:39
Auerbach, 06.02.2023
Im Freistaat Sachsen sind für die neue Amtszeit von 2024 bis 2028 wieder mehrere tausend Schöffinnen und Schöffen zu wählen. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche mit.
Der Aufruf zur Bewerbung als Jugendschöffin und Jugendschöffe ist gesondert veröffentlicht, diese Bewerbungen laufen über das Jugendamt des Erzgebirgskreises.
Dieser Aufruf wendet sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner von Auerbach, die als Schöffin oder Schöffe in Verhandlungen gegen Erwachsene mitwirken möchten.
Landratsamt Erzgebirgskreis - Aufruf Jugendschöff/inn/en für die Amtsperiode 2024 - 2028 gesucht
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- Veröffentlicht am Samstag, 21. Januar 2023 16:52
Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Jugendschöff/inn/en an den Jugendschöffengerichten.
Das Referat Jugendhilfe des Erzgebirgskreises sucht daher für die nächste Amtsperiode von 2024 bis 2028 interessierte Bürger/innen, die das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen bei den Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte Aue-Bad Schlema und Marienberg oder bei den Jugendkammern des Landgerichtes Chemnitz übernehmen möchten.
Information zur Bereitstellung Vordrucke „Einkommensteuererklärung“ / „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ für 2022
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- Veröffentlicht am Freitag, 20. Januar 2023 07:29
Entsprechend einer Information des Finanzamtes Stollberg werden auch im Jahr 2023 keine Vordrucke zur „Einkommensteuererklärung“ 2022 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Auerbach, Burkhardtsdorf und Gornsdorf sowie im Bürgerservice Gornsdorf zur Abholung bereitgestellt.