Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 28.01.2021
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- Veröffentlicht am Dienstag, 26. Januar 2021 16:37
26.01.2021, 15:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
(Quelle: www.sachsen.de)
Verpflichtung zum Homeoffice und zum Tragen medizinischer Mund-Nasenbedeckungen im ÖPNV und beim Einkaufen
Der Freistaat Sachsen passt nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar seine Corona-Schutz-Verordnung an und setzt damit die Beschlüsse auf Landesebene um. Die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis Ablauf des 14. Februar.
Die Grundsätze der Verordnung wie Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen, idealerweise medizinischem Mund-Nasen-Schutz, überall dort, wo sich Menschen begegnen, der Verzicht auf Reisen, Besuche und Einkäufe, die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Amtsblatt Nr. 03 vom 26.01.2021
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- Veröffentlicht am Dienstag, 26. Januar 2021 06:53
Inhaltsverzeichnis |
Ergänzung der Tagesordnung der 14. Sitzung des Gemeinderates Auerbach am 01.02.2021 |
Erstelldatum | 26.01.2021 |
Änderungsdatum | |
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NEU - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22.01.2021
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- Veröffentlicht am Dienstag, 26. Januar 2021 05:59
Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22.01.2021
Neue Regeln für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten
Pressemitteilung Kultusministerium vom 20.01.2021
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- Veröffentlicht am Montag, 25. Januar 2021 08:13
Medieninformation des Sächsischen Staatsministerium für Kultus vom 20.01.2021
Weiterhin Präsenzunterricht für Schüler der Abschlussklassen Pressmitteilung vom 20.01.2021.pdf
LRA Erzgebirgskreis - NEU Allgemeinverfügung vom 19.01.2021
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Januar 2021 16:00
Allgemeinverfügung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen
Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 19.01.2021, Az. 504.06/ 02-2021
Auszug aus der Allgmeinverfügung
8. Sofortige Vollziehbarkeit, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Sie tritt am 21.01.2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.03.2021außer Kraft.
9. Außerkrafttreten bisheriger Regelung
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 15.01.2021 tritt mit Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung außer Kraft. Allgemeinverfügung vom 19.01.2021.pdf
Kindereinrichtungen - Information zu den Elternbeiträgen
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Januar 2021 08:27
Werte Eltern,
gemäß Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO - sind die Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten seit dem 14.12.2020, bis auf die Notbetreuung, untersagt.
Zur Bund-Länder-Konferenz am 19.01.2021 wurde unter anderem auch die Verlängerung der Schließungen der Kindertagesstätten bis zum 14.02.2021 beschlossen.
Eltern, deren Kinder aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in der Krippe, im Kindergarten oder im Hort betreut werden, müssen für diese Zeit keine Elternbeiträge entrichten.
Eltern, deren Kinder in der Notbetreuung sind, müssen den Elternbeitrag zahlen.
Erläuterungen zur weiteren Vorgehensweise bei der Zahlung/Verrechnung der Elternbeiträge für die Zeit vom 14.12.2020 – 14.02.2021
Kein Anspruch auf Notbetreuung:
Im Februar und März 2021 werden keine Elternbeiträge abgebucht.
(Erstattung für die Schließung vom 14.12.2020 - 14.02.2021)
Anspruch auf Notbetreuung:
Auch hier werden wir im Februar und März 2021 keine Elternbeiträge abbuchen.
Die Abrechnung der Inanspruchnahme der Notbetreuung vom 14.12.2020 – 14.02.2021 erfolgt tageweise. Dazu erhalten Sie einen gesonderten Bescheid.
In der Annahme, dass die Kindertagesstätten am 15.02.2021 wieder öffnen, werden die Elternbeiträge gemäß Betreuungsvertrag wieder regulär im April 2021 abgebucht.
Fachbereich Kita/Schule
Gemeindeverwaltung Burkhardtsdorf
Amtsblatt Nr. 02 vom 20.01.2021
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Januar 2021 00:00
Inhaltsverzeichnis | Einladung 14. Sitzung Gemeinderat Auerbach am 01.02.2021 |
Erstelldatum | 20.01.2021 |
Änderungsdatum | |
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NEU - Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 08.01.2021
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Januar 2021 06:45
Allgemeinverfügung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 8. Januar 2021, Az.: 21-0502/3/9-2021/2204
Auszug aus der Allgemeinverfügung vom 08.01.2021
IV.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 7. Februar 2021.
Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Dezember 2020 in der ab 16. Dezember 2020 geltenden konsolidierten Fassung, Az.: 21-0502/3/8-2020/48377, außer Kraft. Allgemeinverfügung Hygieneauflagen vom 08.01.2021.pdf