Tierisches - Bitte nehmen Sie Rücksicht!
1. Die „Hinterlassenschaften“
Leider erreichen uns immer wieder Beschwerden über Hundekot auf Straßen und Wegen, in Grünanlagen oder auf Kinderspielplätzen. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern birgt gesundheitliche Gefahren für andere Tiere (auch für Ihren Hund) und die Menschen, insbesondere für spielende Kinder! Die Übertragung von Salmonellen, Spulwürmern, Hakenwürmern und Bandwürmern kann zu Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen führen. Dabei tun die meisten Hundebesitzer alles für ihre Lieblinge und verhalten sich rücksichtsvoll, indem sie die “Hinterlassenschaften” ihres Tieres beseitigen. Doch leider gibt es auch schwarze Schafe unter den Hundehaltern.
Wer den Kot des Vierbeiners auf Straßen, Wegen und Plätzen liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von 35 Euro oder höher. Um dies zu ahnden, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wer solche Verstöße beobachtet und den Hundehalter namentlich benennen kann, sollte dies dem Ordnungsamt melden.
Ob damit jedoch der gewünscht Erfolg erreicht wird, ist fraglich. Vielmehr wäre gegenseitige Rücksichtnahme hilfreich. Jeder Hundehalter kann selbst dazu beitragen, dass Mensch und Hund gut miteinander leben können. Wir appellieren daher an alle Hundehalter, ihren Pflichten im Sinne eines gemeinschaftlichen Miteinanders nachzukommen und den Hundekot zu beseitigen. Geeignete Tüten sind im Handel erhältlich und können in jedem Abfallbehälter entsorgt werden. In der Gemeinde Gornsdorf stehen 4 Hundetoiletten mit Tütenspendern innerhalb der Ortslage zur Verfügung.
2. Die Bewegungsfreiheit
Das Schönste für jeden Vierbeiner ist es natürlich, sich frei zu bewegen, am liebsten über eine grüne Wiese zu tollen. Doch nicht jeder Zweibeiner – egal ob mit oder ohne Hund - freut sich, wenn ihm plötzlich ein fremder Hund entgegengerannt kommt und vielleicht auch noch weit und breit kein Herrchen in Sicht ist. Auch wenn der Hundehalter für sein Hündchen die Hand ins Feuer legen würde, andere Hunde und Menschen – insbesondere Kinder – sind durch frei laufende Hunde gefährdet.
Daher sieht die Polizeiverordnung unserer Verwaltungsgemeinschaft vor, dass Hunde im öffentlichen Verkehrsraum, in Grünanlagen sowie auf sonstigen öffentlichen Flächen an die Leine gehören, in größeren Menschenansammlungen sogar mit Maulkorb. Sicher will auch kein Hundehalter, dass sein Hund unvermittelt auf die Straße läuft, dort einen Unfall verursacht und andere oder sich selbst verletzt. Auf Spielplätzen sind Hunde generell nicht erlaubt, die Sicherheit der Kinder hat Priorität.
Für gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden gelten besondere Bestimmungen, diese sind außerhalb umfriedeter Grundstücke generell anzuleinen.
Auch hier können Verstöße geahndet werden, aber wir appellieren an die Hundehalter, nehmen Sie – auch im Interesse Ihres Hundes – Rücksicht. Es wird zum besseren Verständnis und Miteinander zwischen Hundehaltern, Verkehrsteilnehmern, Spaziergängern usw. beitragen.
3. Der steuerliche Aspekt
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund im Gebiet der Gemeinde zu privaten Zwecken hält, hat dies der Gemeinde aus steuerlicher Sicht innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung oder nach Erreichen der Altersgrenze anzuzeigen (§ 12 der Hundesteuersatzung). Der Hundehalter erhält eine Hundesteuermarke, welche bei Gassigängen außerhalb des Grundstückes am Halsband o.ä. des Vierbeiners anzubringen ist. Hunde ohne Steuermarke oder auch nicht angemeldete Hunde können Herrchen teuer zu stehen kommen, auch dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden.