Hinweis - Umgang mit anonymen Beschwerden und Hinweisen, Information zum Winterdienst

Der Fachbereich Bürgerservice informiert:

Umgang mit anonymen Beschwerden und Anzeigen
Uns erreichen immer wieder Beschwerden und Anzeigen, die keinen Anzeigeerstatter enthalten. Diese Anzeigen durch Privatpersonen sind zunächst vom Ordnungsamt als Anregung zusehen, den mitgeteilten Sachverhalt zu prüfen. Es handelt sich also um einen Anfangsverdacht. Sofern nicht unmittelbar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung droht, ist dieser jedoch nur weiterzuverfolgen, wenn die Anzeige nicht anonym erfolgt ist. Immerhin muss die anzeigende Privatperson im Falle eines Falles auch vor Gericht oder in einem sonstigen Bußgeldverfahren angehört werden können.
Eine Anzeige muss daher folgende Mindestanforderung enthalten, damit das Ordnungsamt weiter tätig werden kann:

-         . Name und Anschrift des Anzeigeerstatters
genaue Bezeichnung und Inhalt des Verstoßes 
. Tatzeit, Tatort, Tatverdächtiger
. sofern möglich - eventuell Benennung weiterer Zeugen .
. sofern möglich – Beweisfoto.
 
Wir weisen darauf hin, dass Anzeigen die anonym eingereicht werden, nicht bearbeitet werden bzw. verfolgt werden können.

Winterdienst
So schön die weiße Pracht in diesem Jahr auch ist, auf den Verkehrswegen (Straßen, Gehwegen etc.) kann sie schnell zur Gefahr werden. Die Kommunen sind zum Winterdienst, also zum Räumen und Streuen auf den öffentlich gewidmeten Flächen verpflichtet. Für den Bereich der Gehwege wurde diese Pflicht in den Gemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft auf die jeweiligen Straßenanlieger übertragen.

Für den Bereich der Gemeindestraßen übernimmt die jeweilige Gemeinde diesen Dienst, bzw. beauftragt private Unternehmen mit der Durchführung. Ob dieser Winterdienst gut oder weniger gut durchgeführt wird, liegt sicher immer etwas im Auge des Betrachters. Der Eine empfindet die entstehende Geräuschkulisse in den Morgenstunden als störend, der andere ist dankbar dafür, dass die Straßen beräumt sind, wenn man sich auf dem Weg zur Arbeit befindet. Für den Zeitpunkt der Räumung ist die Menge an Schnee unerheblich. Auch eine kleine Menge Schnee kann, wenn sie einmal festgefahren ist, zu einer Gefahrenquelle werden. Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Winterdienst und sind deshalb bereits frühzeitig und auch bei geringer Schneedecke unterwegs, um die Straßen zu beräumen und dafür zu sorgen dass Sie und alle anderen Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich durch den Winter kommen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, beim Abstellen Ihrer Fahrzeuge auf ausgewiesene Halteverbote zu achten, so dass für die vorbeifahrenden Winterdienstfahrzeuge ausreichend Platz bleibt und der Winterdienst entsprechend räumen kann.
 
Bitte denken Sie auch daran, dass die Über- und Unterflurhydranten sowie die entsprechenden Hydrantenschilder von Schnee und Eis befreit werden. Dies ist besonders für die Kameraden unsere Feuerwehren im Einsatz wichtig.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

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Gemeinde Auerbach
Hauptstr. 83
09392 Auerbach
Tel: 03721-2606-112
E-Mail: info@auerbach-erzgebirge.de

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