Ausschreibungen

Aufruf - Kommunales Bürgerbudget im Erzgebirgskreis 2025

Für die Projekte gelten folgende allgemeine Kriterien:

Das Projekt kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
Es muss ein unmittelbarer Bezug zum Wohnort bestehen.
Es muss rechtlich, technisch und zeitlich innerhalb des laufenden Jahres realisierbar sein.
Die beantragten Fördermittel stehen in einem realistischen Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projekts, wobei die Gesamtausgaben 10.000,00 EUR nicht übersteigen sollten.
Das Projekt zielt darauf ab, das lokale Gemeinwesen zu stärken und wurde mit der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgestimmt. Hierzu ist eine kurze Befürwortung/Stellungnahme einzureichen.

Förderbeispiele:

. Anlegen von Streuobstwiesen / Blumenwiesen/ Kräutergarten,
. Bänke / Wanderwege,
. Beschilderung historischer Gebäude und Stadtgeschichtliches,
. Spielplatzgestaltung,
. Naturschutzprojekte,
. Kostüme für Umzüge,
. Nachbarschaftsprojekte,
. Mitfahrbank,
. Büchertauschtelefonzelle,
. Unterstellmöglichkeit für den Skatepark / Fahrräder,
. Zuschuss Dorf-, Gemeinde- oder Stadtteilfest,
. Grillstellen / Feuerstellen / Orts-Pyramide.
 
Die Fördermittel in Höhe von 2.000 Euro pro Projekt können von Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Sachsen beantragt werden, die Projekte mit direktem Bezug zum eigenen Wohnort oder der eigenen Gemeinde umsetzen möchten. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ab 16 Jahren sowie Organisationen wie Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen und andere gemeinnützige Verbände und Vereine.

Die Antragsfrist für das Jahr 2025 erstreckt sich vom 3. Februar 2025 bis zum 16. März 2025. Interessierte können ihre Anträge online über das Bürgerbeteiligungsportal Sachsen einreichen. Eine unabhängige Jury wird unmittelbar im Anschluss über die eingereichten Projekte entscheiden. Die Bescheiderteilung erfolgt zeitnah nach der Jurysitzung durch das Landratsamt Erzgebirgskreis.

Das Kommunale Bürgerbudget wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.

Den Link zur Antragsstellung sowie die detaillierten Förderbedingungen finden Sie hier:
Antragstellung: Fördermittel SächsKomPauschVO - Bürgerbudget 2025 | Beteiligungsportal Erzgebirgskreis (sachsen.de)

Kontakt für Rückfragen:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733 831-1022 / -1023
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(Quelle: Landratsamt Erzgebirgskreis)

pdf icon Hinweise für die Antragstellung.pdf

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Gemeinde Auerbach
Hauptstr. 83
09392 Auerbach
Tel: 03721-2606-112
E-Mail: info@auerbach-erzgebirge.de

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