Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl am 19.01.2025

Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 29.12.2024 die Wahlbenachrichtigungen für die Bürgermeisterwahl am 19.01.2025.
Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen kann oder möchte hat die Möglichkeit, seine Stimmen per Briefwahl abzugeben. Hierzu benötigt man einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Diese können unter Angabe von Name, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. einer abweichenden Versandanschrift (zum Beispiel Ihre Urlaubsadresse) bis zum 17.01.2025, 16:00 Uhr beantragt werden:


* schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

* per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

* persönlich (aber nicht telefonisch) im Bürgerservice (Hauptstraße 92, Gornsdorf) oder

* elektronisch über den bereitgestellten Onlinewahlscheinantrag gestellt werden: OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein


Bitte beachten Sie, dass für Anträge, die nach dem 13.01.2025 gestellt werden, aufgrund der Postlaufzeiten nur noch eine persönliche Abholung der Unterlagen im Bürgerservice möglich ist. Wahlberechtigte können auch eine andere Person damit beauftragen, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Hierzu muss die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben werden. Entsprechend Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.

Fachbereich Bürgerservice

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Gemeinde Auerbach
Hauptstr. 83
09392 Auerbach
Tel: 03721-2606-112
E-Mail: info@auerbach-erzgebirge.de

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