Die Sächsische Ehrenamtskarte - Würdigung der Sächsischen Staatsregierung für ehrenamtliches Engagement

SMS SO KA Ehrenamt rdax 413x308Der Freistaat Sachsen sagt engagierten Bürgern danke!
Sie engagieren sich für das Gemeinwohl?
Dann fühlen Sie sich bitte mit diesem Beitrag angesprochen.
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Auerbach, Burkhardtsdorf und Gornsdorf engagieren sich bereits auf die unterschiedlichste Art und Weise in ihrer Freizeit ehrenamtlich, u. a. durch die Pflege der erzgebirgischen Traditionen und des Brauchtums, durch besonderes Engagement für Kinder und Jugendliche sowie auf sportlichem oder kulturellem Gebiet, durch die Unterstützung und Hilfe für Menschen, die auf uns angewiesen sind (z. B. in der Behinderten-hilfe, Integration von Migranten), im Katastrophen- und Rettungswesen, im Umwelt und Naturschutz, um nur einige Bereiche zu nennen.

Ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht selbstverständlich.
Die Sächsische Staatsregierung würdigt mit dem Programm „Sächsische Ehrenamtskarte“ das ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger des Freistaates und möchte damit ein sichtbares und im Alltag anwendbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung setzen.

Liebe Ehrenamtler der Gemeinden Auerbach, Burkhardtsdorf und Gornsdorf, bitte nehmen Sie das Angebot an, denn auch Sie können die „Sächsische Ehrenamtskarte“ schriftlich beantra-gen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

• Engagementdauer vor Antragstellung: mindestens 1 Jahr
• Mindestalter: 16 Jahre
• Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen.

Für die Antragstellung liegen in der Gemeindeverwaltung Burkhardtsdorf, Sekretariat, Am Markt 8, 09235 Burkhardtsdorf sowie im Bürgerservice Gornsdorf, Hauptstr. 92, 09390 Gornsdorf (ehemaliges Sparkassengebäude/ab Mai 2017 erweiterter Verwaltungsbereich für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Auerbach-Burkhardtsdorf-Gornsdorf) entsprechende Flyer aus bzw. sind diese auf der Internetseite unter www.ehrenamt.sachsen.de/Antrag auf Vergabe der Ehrenamtskarte online ausfüllbar, auszudrucken und bei der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes entsprechend einzureichen.

Die Beurteilung eines Antrages sowie Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte erfolgt nur durch die beteiligte Gemeinde, die dem Wohnsitz der Engagierten entspricht. Soweit lediglich der Einsatzort jedoch nicht der Wohnort des Engagierten in einer sächsischen Gemeinde liegt, kann die Gemeinde des Einsatzortes Ausnahmen regeln.

Bei Erfüllung der aufgeführten Kriterien erhalten Sie Ihre ganz persönliche Ehrenamtskarte.
Diese gilt vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 und ist zum Ablauf des genannten Zeitraumes wieder neu zu beantragen.

Wie können auch Sie die Sächsische Ehrenamtskarte nutzen?

Ganz einfach, die Angebote und die sich am Programm beteiligten Kommunen des Freistaates werden über das Internetportal www.ehrenamt.sachsen.de/Kooperationspartner veröffentlicht und ständig, je nach Beteiligung, aktualisiert.
Die entsprechenden Kooperationspartner sind durch Aufkleber mit dem Ehrenamtskarten-Motiv erkennbar, das beispielsweise am Eingang oder an der Kasse der teilnehmenden Institutionen auf das Angebot hinweist. Durch Vorlage der aktuellen Ehrenamtskarte wird das Angebot wirksam.

Für die Nutzung der Ehrenamtskarte sind u. a. zu nennen (z. B. ermäßigte Eintrittspreise):

. GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig, Staatliche Ethnographische Sammlungen
. der Staatsbetrieb „Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten“
. Bürgergarten Stollberg
. E.-v.-Winterstein Theater, Kulturhaus Aue (Hauptspielorte) - Erzgebirgische Theater- und Orchester GmbH
. Greifensteinfestspiele - Erzgebirgische Theater- und Orchester GmbH
. Fichtelbergbahn - SDG Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbH
. Bergbaumuseum Oelsnitz- Eigenbetrieb kul(T)our.

Bitte informieren Sie sich ständig im Internet über die aktuellen Angebote der Kooperationspartner (www.ehrenamt.sachsen.de/Sächsische Ehrenamtskarte).
Es gibt noch unzählige weitere Angebote, je nach Interesse.

Den Onlineantrag auf Vergabe der Ehrenamtskarte finden Sie hier ...

Die beteiligten Kommunen des Freistaates Sachsen können Sie hier ... abrufen.

Für Fragen zur Beantragung der Ehrenamtskarte steht Ihnen Frau Hinkel gern tel. unter der Rufnummer (03721) 2606-212, per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an (03721) 2606-230 zur Verfügung.

Machen Sie bitte rege von diesem Angebot als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung für das von Ihnen erbrachte Ehrenamt für unsere Gemeinden Gebrauch und beantragen die „Sächsische Ehrenamtskarte“.

Quelle: www.ehrenamt.sachsen.de
Logo: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

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