Hinweise zur Coronaschutzimpfung
Animationsfilm zur Aufklärung über die Corona-Schutzimpfung
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat im Rahmen der Sächsischen Impfkampagne einen Animationsfilm zur Aufklärung über die Corona-Schutzimpfung erstellen lassen.
Hier können Sie sich diesen Film anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=-ChovbmrUkg
Coronaschutzimpfung
In Sachsen wird seit dem 27. Dezember 2020 gegen das Coronavirus geimpft. Die vom Deutschen Roten Kreuz Sachsen (DRK) betriebenen Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten haben am 11. Januar 2021 ihren Betrieb aufgenommen. Hinweis: Das Landratsamt
Erzgebirgskreis ist in diese Strukturen und Prozesse gegenwärtig nicht eingebunden. Die Impf-Reihenfolge erfolgt gemäß Impfverordnung des Bundes nach einer vorgeschriebenen Priorisierung.
Eine Impfung im Impfzentrum ist nur mit Termin möglich.
Priorisierung der Coronaschutzimpfung im Freistaat Sachsen
Terminbuchungen für die Corona-Schutzimpfung:
Online-Terminbuchungsseite: sachsen.impfterminvergabe.de
Telefon-Hotline: 0800 0899 089 (tgl. 08:00 - 22:00 Uhr)
Bei weiterführendem Gesprächsbedarf rund um das Thema Impfen wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des DRK Sachsen unter 0351/4678 295 (Montag - Freitag, 09:00 - 17:00 Uhr).
Übersicht freie Impftermine in Sachsen hier ...
Informationen zur Terminbuchung für eine COVID-19-Impfung
Zur Terminbuchung für eine COVID-19-Impfung ist die Website https://sachsen.impfterminvergabe.de/ freigeschaltet. Die Anmeldung besteht aus 2 Schritten: Der Anmeldung und der Terminvereinbarung.
Schritt 1: Anmeldung
Da die Impfung schrittweise in priorisierten Gruppen erfolgt, wird bei der Berechtigungsprüfung zunächst überprüft, ob Sie berechtigt sind. Anschließend geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, die zur Terminvereinbarung nötig sind.
Mit Hilfe eines von Ihnen gewählten Passwortes können Sie im Anschluss auf die Terminvereinbarung zugreifen. Sie erhalten nun an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link zur Terminvereinbarung.
Schritt 2: Terminvereinbarung
Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, können Sie Ihren Wunschtermin im Impfzentrum wählen. Innerhalb Sachsens ist das Impfzentrum frei wählbar. Die erste und zweite Impfung müssen im selben Impfzentrum vorgenommen werden. Ist die Eingabe aller Angaben positiv, erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Impftermins sofort zum Download.
Zum Impftermin mitzubringen sind die Terminbestätigung, den bereits ausgefüllten ärztlichen Anamnese-Bogen, den Bogen zur Impfaufklärung, das Personaldokument, die Krankenversicherungskarte, den Impfausweis sowie wichtige Unterlagen wie etwa ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste.
Eine Auswahl des Impfstoffes ist nicht möglich.
Welcher Impfstoff für die Erst- und Zweitimpfung vorgesehen ist, wird dem Kunden auf der Terminbescheinigung aufgezeigt. Natürlich liegt die letztendliche Entscheidung dazu beim ärztlichen Personal im Impfzentrum im Rahmen der Impftauglichkeitsuntersuchung.
Buchungen über die Hotline: Termine über die Hotline können nur frühestens sieben Tage im Voraus vergeben werden, weil die Unterlagen per Brief an die Kunden versendet werden. Personen, die sich online einen Termin buchen, erhalten ihre Unterlagen zum selber ausdrucken per
e-Mail.
Paarbuchungen: Sowohl über die Hotline wie auch das Onlineportal sind Paarbuchungen möglich.
(Quellen: Landratsamt Erzgebirgskreis, www.sachsen.de)
Dateiname | Dateigröße |
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Mitteilungsblatt_Auerbach_Dezember_2024.pdf | 5.27 MB |