Tierbestandsmeldung 2022
- Details
- Veröffentlicht am Dienstag, 30. November 2021 11:52
Die Sächsische Tierseuchenkasse informiert:
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) - Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalter/innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter/in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Tierseuchenkasse.
Bekanntmachung Tierbestandsmeldung 2022.pdf